


TOPO-CAD Industrie-Vermessung ist seit 2002 Ihr verlässlicher Partner für präzise Ingenieurvermessung – insbesondere in der Rohstoffgewinnungs-Industrie. Durch den Management-Buy-out aus der Bergbau Goslar GmbH entstanden, verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung und tiefes Fachwissen.
Unklarheiten über den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze können nicht nur zu Nachbarschaftskonflikten führen, sondern im schlimmsten Fall auch zu Baustopps oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Um dies zu vermeiden, ist es sinnvoll, je nach Sachlage eine Grenzfeststellung oder eine Grenzanzeige durchzuführen zu lassen.
Die Grenzfeststellung ist eine hoheitliche Vermessung mit dem Ziel, die im amtlichen Liegenschaftskataster geführten Grenzpunkte rechtsverbindlich herzustellen und abzumarken. Dabei erfolgt die Festlegung der Grenzen anhand vorhandener Unterlagen wie Katasterrisse, Grenzniederschriften und Koordinaten.
Diese Vermessung wird ausschließlich durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt. Die festgestellten Grenzpunkte werden dauerhaft abgemarkt – beispielsweise durch Grenzsteine, Bolzen oder andere geeignete Grenzzeichen.
Nach Abschluss der Maßnahme erhalten alle betroffenen Eigentümer und Beteiligten einen amtlichen Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid, der den Grenzverlauf rechtskräftig dokumentiert.
Im Gegensatz zur Grenzfeststellung ist die Grenzanzeige ein nicht hoheitliches Verfahren. Dennoch erfolgt auch hier eine präzise Darstellung des rechtlich gesicherten Grenzverlaufs – allerdings ohne rechtsverbindliche Wirkung. Die Anzeige der Grenze erfolgt durch temporäre Markierungen wie Holzpflöcke oder Farbspray, abhängig von der Bodenbeschaffenheit.
Eine Grenzanzeige ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn:
bauliche Anlagen wie Zäune, Mauern oder Hecken errichtet werden sollen,
Garagen oder Carports unmittelbar an der Grundstücksgrenze gebaut werden,
eine kurzfristige Orientierung im Gelände erforderlich ist, etwa zur Planung.
Grenzfeststellung: Wenn der Grenzverlauf unklar oder strittig ist, oder eine dauerhafte und rechtlich bindende Sicherung notwendig ist.
Grenzanzeige: Bei bekannten, aber nicht sichtbaren Grenzen für bauliche Vorhaben oder Orientierung, ohne gerichtlichen oder katasterrechtlichen Anspruch.
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und übernehmen die fachgerechte Durchführung der Grenzfeststellung oder Grenzanzeige – zuverlässig, transparent und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben. So sichern Sie nicht nur Ihre Investitionen, sondern auch den nachbarschaftlichen Frieden.
Eine Grenzfeststellung schafft Rechtssicherheit und Klarheit über den exakten Verlauf von Grundstücksgrenzen. Sie ist insbesondere bei Unklarheiten, geplanten Baumaßnahmen oder verlorenen Grenzzeichen ein essenzielles Instrument, um spätere Streitigkeiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen eine Grenzfeststellung sinnvoll oder notwendig ist:
Geplante Baumaßnahmen in Grenznähe bei unklarer Grenzsituation
Zerstörte oder verschobene Grenzmarkierungen, z. B. durch Bauarbeiten oder Witterungseinflüsse
Teilung oder Aufteilung von Baugrundstücken, bei denen die Gemeinde oder Stadt eine verbindliche Abmarkung fordert
Wunsch nach rechtssicherer Klärung von Grenzverhältnissen zwischen Nachbargrundstücken
In diesen Fällen schafft die Grenzfeststellung nicht nur Klarheit, sondern auch eine verbindliche Grundlage für Bauherren, Eigentümer und alle nachfolgenden Grundstücksbesitzer.
Nach Beauftragung durch den Eigentümer oder Kostenträger des Grundstücks erfolgt die schriftliche oder telefonische Terminabstimmung für die örtlichen Vermessungsarbeiten.
Im Rahmen der Vermessung:
werden die Grenzen auf Grundlage der Katasterunterlagen und Vermessungsrisse überprüft,
erfolgt ein Vergleich mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort,
können – falls keine eindeutigen Nachweise vorliegen – gemeinsame Grenzvereinbarungen mit den Nachbarn unter fachlicher Moderation getroffen werden.
Auf Wunsch erfolgt die Abmarkung der festgestellten Grenzpunkte durch dauerhafte Grenzzeichen wie Steine oder Bolzen.
Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten findet ein Grenztermin statt – entweder als gemeinsamer Ortstermin oder in schriftlicher Form. Dabei werden alle betroffenen Eigentümer über den festgestellten Grenzverlauf und die ggf. erfolgte Abmarkung informiert.
In einer Grenzniederschrift werden die Anerkennungserklärungen der Eigentümer dokumentiert. Diese Urkunde macht die festgestellte Grenze rechtsverbindlich und unveränderlich – auch für nachfolgende Eigentümergenerationen.