TOPO-CAD

TOPO-CAD Industrie-Vermessung ist seit 2002 Ihr verlässlicher Partner für präzise Ingenieurvermessung – insbesondere in der Rohstoffgewinnungs-Industrie. Durch den Management-Buy-out aus der Bergbau Goslar GmbH entstanden, verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung und tiefes Fachwissen.

Zerlegungsvermessung

Bei einer Zerlegungsvermessung wird ein bestehendes Flurstück in mehrere neue Flurstücke aufgeteilt. Dies ist erforderlich, um eine grundbuchrechtliche Teilung notariell durchführen zu lassen. Die Zerlegungsvermessung bildet dabei den vermessungstechnischen und katasterrechtlichen Bestandteil der Grundstücksteilung, damit die amtliche Liegenschaftskarte entsprechend aktualisiert werden kann.

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Bauordnung (HBO) ist eine Genehmigung zur Teilung erforderlich, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt, für das eine Baugenehmigung vorliegt oder das im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf. Dabei sind alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen – etwa hinsichtlich Abstandsflächen, Erschließungssicherung, Brandschutz und zulässiger Grundstücksnutzung. Ebenso müssen planungsrechtliche Aspekte wie die Gültigkeit eines Bebauungsplans beachtet werden.

Grundstücksteilung – Ablauf, Voraussetzungen und Vermessung

Was versteht man unter einer Grundstücksteilung?

Unter der Teilung eines Grundstücks versteht man die amtliche Aufteilung eines oder mehrerer bestehender Flurstücke in mindestens zwei eigenständige Parzellen. Seit der Neufassung der Hessischen Bauordnung (HBO) am 07.07.2018 ist für die Teilung eines bebauten oder zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks eine Genehmigung erforderlich – es sei denn, eine anerkannte Vermessungsstelle bestätigt die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit. In diesem Fall entfällt die Teilungsgenehmigung.

Jedes Flurstück ist im Grundbuch mit einer eigenen laufenden Nummer eingetragen, jedoch kann es auch vorkommen, dass mehrere Flurstücke unter einer Nummer geführt werden. Eine rechtsgültige Abschreibung eines Grundstücksteils ist nur nach Durchführung einer Zerlegungsvermessung möglich. Diese darf ausschließlich durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) erfolgen und ist Voraussetzung für die Eintragung der neuen Grundstücke im Grundbuch.

Wann ist eine Grundstücksteilung erforderlich?

Die Gründe für eine Grundstücksteilung sind vielfältig. Häufig dient sie der vorweggenommenen Erbfolge – etwa zur frühzeitigen Übertragung von Grundstücksteilen an Kinder oder Angehörige. Auch aus praktischen Gründen wie einer Reduzierung des Pflegeaufwands oder zur Erschließung von Bauland kann eine Teilung sinnvoll sein. Insbesondere in Zeiten knapper Bauflächen weichen viele Bauinteressierte auf bestehende Grundstücke aus, um durch Teilung neuen Wohnraum zu schaffen.

Voraussetzungen und Genehmigungen

Die Zerlegungsvermessung bildet die Grundlage für die grundbuchliche Teilung eines Grundstücks. Im Zuge der Vermessung ist es wichtig, alle relevanten Genehmigungen einzuholen und mögliche rechtliche Einschränkungen – etwa aus dem Bauplanungsrecht – zu prüfen.

Für bebaute Grundstücke muss grundsätzlich eine Teilungsgenehmigung eingeholt werden. Unser Vermessungsbüro unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung und bereitet alle erforderlichen Unterlagen vor. Liegt das Grundstück in einer Acker- oder Waldlage, kann je nach Prüfung ein Negativattest oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten, empfehlen wir, uns frühzeitig Ihre Planungsabsichten mitzuteilen. So können wir prüfen, welche Vorschriften einzuhalten sind und welche Genehmigungen notwendig werden.

Der Ablauf einer Grundstücksteilung und Zerlegungsvermessung

  1. Antragstellung & Unterlagen
    Der erste Schritt ist der Antrag des Eigentümers auf Zerlegungsvermessung. Grundlage dafür ist das amtliche Liegenschaftskataster. Vorab werden alle relevanten Unterlagen zum Grundstück zusammengetragen und analysiert – nicht selten bestehen dabei Unterschiede durch frühere, uneinheitliche Datenerfassungen.

  2. Flächenaufteilung & Grenzdefinition
    Auf Basis der gewünschten Aufteilung werden Koordinaten und Grenzpunkte der neuen Grundstücke berechnet. Anschließend erfolgt die Terminvereinbarung für die örtliche Vermessung.

  3. Örtliche Vermessung
    Die Eigentümer und ggf. Nachbarn werden über den Messtermin informiert. Vor Ort überprüft das Vermessungsteam vorhandene Grenzpunkte, vergleicht sie mit Katasterunterlagen und markiert die neuen Grenzen – etwa mit Grenzsteinen oder Metallbolzen. Alle Feststellungen werden detailliert dokumentiert.

  4. Auswertung & Dokumentation
    Im Anschluss an die Feldvermessung erfolgt die Auswertung im Büro. Die Ergebnisse werden in Form von Grenzniederschriften zusammengefasst und den Eigentümern zur Prüfung übergeben. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist.

  5. Katasterfortführung & Grundbuchänderung
    Nach Ablauf der Frist werden die neuen Grenzverläufe im Liegenschaftskataster eingetragen. Die Flurstücke erhalten neue Nummern und Flächenangaben. Eine sogenannte Fortführungsmitteilung dokumentiert alle Änderungen und wird den Eigentümern, dem Grundbuchamt, dem Notar sowie der Bauaufsichtsbehörde übermittelt – sie bildet die Grundlage für die notarielle Eigentumsumschreibung.

Fazit:
Im Rahmen der Grundstücksteilung und Zerlegungsvermessung werden neue Grundstücksgrenzen rechtssicher festgelegt, dokumentiert und amtlich bestätigt. Sie bildet damit die Basis für spätere Verkäufe, Erbschaften oder Bebauung – professionell begleitet durch unser erfahrenes Vermessungsbüro.